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3D/4D-Sonographie

 

Im Gegensatz zur herkömmlichen 2D-Sonographie bietet die 3D-Sonographie heute verschiedene räumliche Darstellungsmöglichkeiten des Embryos/Feten.

So können sowohl die Oberfläche als auch das Skelett des Feten dreidimensional dargestellt werden. Dies gestattet eine umfassende Beurteilung der normalen Anatomie und eine exzellente Feindiagnostik bei fetalen Fehlbildungen.

Mit der 4D-Sonographie kann der Embryo/Fetus zusätzlich zur räumlichen Darstellung auch in bewegter Form beobachtet werden. Hierdurch können normale Bewegungen, aber auch Bewegungsstörungen des Feten demonstriert werden.


 

 


 

Gezielter Ultraschall im I. Schwangerschaftsdrittel

  • Die Ultraschalluntersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel kann vaginal und abdominal durchgeführt werden.
    Sie dient vor allem der Beurteilung, ob eine Schwangerschaft innerhalb  oder außerhalb der Gebärmutter sitzt, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt und ob der Embryo / die Embryonen einen regelrechten Herzschlag aufweist / aufweisen.

    Bei Mehrlingsschwangerschaften kommt der Erkennung der Chorion- und Amnionverhältnisse eine wichtige Bedeutung zu. So findet man bei dichorialen-diamnialen Zwillingen kein erhöhtes Risiko - sie sind wie zwei isolierte Einlinge einzustufen. Dagegen besteht bei monochorialen-diamnialen Zwillingen ein erhöhtes Risiko. Das höchste Risiko ergibt sich beim Nachweis von monochorialen-monoamnialen Zwillingen.  
     
    Mit Hilfe einer gezielten transvaginalen Ultraschalldiagnostik können bereits am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels grobe fetale Fehlbildungen erkannt oder ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Erkennung von Zwillingsfehlbildungen ( z.B. siamesische Zwillinge).


Die Nackentransparenz-Messung (das sogenannte Ersttrimester-Screening) 11+1 bis 14+0 SSW

  • Die Nackentransparenzmessung ist eine Spezialuntersuchung im Rahmen des Ersttrimester-Screenings das nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge ist.

    Bei der Nackentransparenz handelt es sich um eine echoarme Zone unter der Nackenhaut, die sowohl bei gesunden als auch bei kranken Kindern gefunden wird. Je höher die Nackentransparenz gemessen wird, desto höher ist das Risiko einer Chromosomenstörung oder einer anderen Erkrankung wie z. B. eines Herzfehlers.

 

Gezielter Ultraschall im II. Schwangerschaftsdrittel:
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eiterführende differentialdiagnostische Ultraschalluntersuchung (Feindiagnostik)

  • Eine gezielte Feindiagnostik ist dann angesagt, wenn es um die Abklärung eines auffälligen Ultraschallbefundes geht oder wenn ein erhöhtes Wiederholungrisiko für eine bestimmte Fehlbildung vorliegt.

    Bei der Untersuchung im zweiten Schwangerschaftsdrittel lassen sich gezielt frühe Wachstumsstörungen und fetale Fehlbildungen erkennen. Erstere lassen sich über ein exaktes Biometrieprofil, letztere über eine sorgfältige Kontrolle der fetalen Organe erkennen.

    Eine gezielte Ultraschalldiagnostik im II. Schwangerschaftsdrittel beinhaltet auch eine Abklärung des fetalen Herzens (
    fetale Echokardiographie) und eine Kontrolle des feto-maternalen Blutflusses (Dopplersonographie).

 

Gezielter Ultraschall im III. Schwangerschaftsdrittel 

  • Wie im II. Schwangerschaftsdrittel lassen sich auch bei der gezielten Untersuchung im dritten Schwangerschaftsdrittel auffällige Wachstumsmuster und spät auftretende Fehlbildungen des Feten (z.B. Wasserkopf) erkennen.
    Daneben spielen die Beurteilung der Fruchtwassermenge und der Plazentastruktur/–lage eine wichtige Rolle.

    Mit Hilfe der Dopplersonographie lassen sich auffällige Durchblutungsmuster in den uterinen Gefäßen, wie auch in den Nabelschnur- und den Fetalgefäßen erkennen.

 

Wer trägt die Kosten für dieser Untersuchungen ?

  • Die gezielte weiterführende Sonographie (=Feindiagnostik) in der Schwangerschaft für gesetzlich versicherte Patientinnen  bedarf der   Indikationsstellung   durch die/den überweisende/n  Ärztin/Arzt.

    Damit eine umfassende pränatale Diagnostik durchgeführt werden kann, gilt für gesetzlich Krankenversicherte, dass auf dem Überweisungsschein   „Mit- und Weiterbehandlung“   vermerkt sein muss.

    Ist hingegen nur eine  gezielte Auftragsleistung, wie zum Beispiel „Doppleruntersuchung“ angekreuzt, darf von uns nur diese und keine weitere Untersuchung durchgeführt werden.
  • Außervertragliche Leistungen für gesetzlich Versicherte:

    Sofern Sie eine Ultraschalluntersuchung wünschen, ohne dass eine medizinische Indikation vorliegt, führen wir diese gerne als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) durch, d. h., dass sie dafür eine Privatrechnung erhalten.
  • eine weitere Individuelle Gesundheitsleistung ist die Nackentransparenzmessung
    (Ersttrimester-Screening).
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